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Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung nur in Lahnau möglich ist.

Ihre private Verordnung

Ihr Privatrezept ist flexibel nutzbar. Weder der Therapiebeginn, noch die Behandlungsintervalle sind vorgegeben. Wie sich jeder denken kann, sollte es zeitnah begonnen werden, um den Therapieerfolg sicher zu stellen.

Ihre Verordnung der gesetzlichen Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft (BG)

Eine therapeutische Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung des Kassenrezeptes begonnen werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss das Ausstellungsdatum von der Arztpraxis abgeändert werden. Der Arzt kann bei Ausstellung des Rezeptes den Behandlungsbeginn im Feld "Behandlungsbeginn spätestens am:” anpassen bzw. verlängern.

Die Heilmittelverordnung ist in der Regel zuzahlungspflichtig. Sollten Sie befreit sein, bringen Sie den Nachweis der Befreiung zur ersten Behandlung mit.

Sie können die Zuzahlung bar, mit Kartenzahlung oder auf Rechnung begleichen.

Die Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sind nicht zahlungspflichtig.

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